MARTIN WISSMANN, LL.M. (Georgetown University) berät Unternehmen und Individuen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts (Fusions- kontrolle, Kartell- und Bußgeldverfahren, Schadenser- satzklagen sowie Compliance-Beratung und -Schulung), zum Regulierungsrecht (insbes. Telekommunikations- recht) und Antikorruptionsrecht. Er vertritt Unternehmen und Manager primär im Kartell- und Regulierungs- recht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Schadensersatz- recht vor nationalen und europäischen Behörden und nationalen sowie Europäischen Gerichten.
Zugelassen: zur Rechtsanwaltschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland seit 1991.
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Magisterstudium an der Georgetown University in Washington, D.C. (LL.M.).
Karriere: Von 1991 bis 2009 Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der internationalen Sozietät Clifford Chance (und dem Fusionspartner/Rechtsvorgänger Pünder, Volhard, Weber & Axster); von 1996 an als Partner. Im Herbst 2009 gründete er die Kanzlei WISSMANN | LAW. Von 2017 bis 2018 war er aktiver Partner der zuvor von ihm mit- begründeten WISSMANN | LAW Rechtsanwälte PartG mbB. Nach einem Standortwechsel ist er seit 2019 wieder in eigener Kanzlei wieder in eigener Kanzlei WISSMANN | LAW tätig.
Mitgliedschaften: Studienvereinigung Kartellrecht und Deutsch- Amerikanische Juristenvereinigung.
Dozententätigeit: Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität.
Publikationen: Autor zahlreicher Veröffentlichungen und u.a. Heraus- geber von „Telekommunikationsrecht, Praxishandbuch, 2. Auflage“ sowie Co-Autor von „Kartell- und regulie- rungsrechtliche Ermittlungen im Unternehmen und Risikomanagement“ (siehe Seite "Publikationen").